ALLGEMEINE VERTRAGS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich
1.1 Sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen von ASPA-TEC GmbH (nachfolgend als „ASPA-TEC“ bezeichnet) erfolgen ausschliesslich aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Vertrags- und Lieferbedingungen (nachfolgend als „AGB“ bezeichnet). Die AGB gelten bis zu einer allfälligen Neuausgabe – sofern sie einmal im Rahmen einer Geschäftsbeziehung zum Vertragsbestandteil gemacht wurden – auch für zukünftige Geschäfte mit diesem Kunden, ohne dass es einer gesonderten Einbeziehung bedarf.

1.2 Die jeweils gültige Fassung der AGB ist jederzeit auf www.ASPA-TEC.ch einsehbar. ASPA-TEC kann die vorliegenden AGB durch eine schriftliche Ankündigung 30 Tage vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen ändern. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Ankündigung schriftlich Einspruch erhebt. Drängt sich eine Anpassung der AGB zwingend wegen einer Änderung der geltenden Gesetzgebung auf, ist der Kunde nicht berechtigt Einspruch zu erheben.

1.3 Anderslautende Bedingungen – insbesondere Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden – haben nur Gültigkeit, soweit sie von ASPA-TEC ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

​2. Angebot und Annahme
2.1 Die Angebote von ASPA-TEC sind, sofern keine anderslautende Mitteilung im entsprechenden Angebot erfolgt, freibleibend. Bestellungen eines Kunden sind erst verbindlich, wenn sie von ASPA-TEC schriftlich mittels Auftragsbestätigung oder auch durch Rechnungsstellung (Schriftform stets gewahrt durch Email) bestätigt werden oder mit der Lieferung respektive Leistungserbringung durch ASPA-TEC begonnen wurde.

2.2 Angaben zu Mengen, Masse, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sowie Zeichnungen und Muster oder sich aus sonstigem Werbematerial ergebende Informationen, begründen keine zugesicherten Eigenschaften der Lieferungen und Leistungen. Solche Angaben sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Das Gleiche gilt auch für Angaben und Auskünfte von Mitarbeitern von ASPA-TEC im Rahmen von Beratungs- respektive Verkaufsgesprächen über Eigenschaften, Eignung und Anwendung der Lieferungen und Leistungen.

3. Kaufpreis und Zahlung
3.1 Die Preise von ASPA-TEC verstehen sich, falls nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist, ab Werk zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2 Zölle, Steuern, Frachten, Versicherungsprämien, Verpackungskosten und sonstige Gebühren, die im Zusammenhang mit der Bestellungsabwicklung stehen, werden, falls nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

3.3 Die Rechnungen von ASPA-TEC sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zu zahlen. Eine andere Zahlungsweise bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

3.4 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden berechnet ASPA-TEC Verzugszinsen von zumindest 6%. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

3.5 Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug oder werden ASPA-TEC Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden ernsthaft in Frage zu stellen, ist ASPA-TEC berechtigt, sämtliche noch offenen Forderungen gegen den Kunden ohne Rücksicht der gewährten Zahlungsziele sofort fällig zu stellen. ASPA-TEC ist überdies berechtigt, ganz oder teilweise von noch laufenden Verträgen zurückzutreten, wenn der Zahlungsausstand nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist getilgt wird. Noch nicht ausgeführte Bestellungen können dabei von Vorauszahlungen oder Sicherheits-leistungen abhängig gemacht werden.

3.6 Dem Kunden steht das Recht Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche von ASPA-TEC unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. Lieferung
4.1 Die vereinbarten Lieferfristen und –termine gelten stets als ungefähr, wenn nicht ein fester Termin in schriftlicher Form ausdrücklich vereinbart wurde.

4.2 Erfüllt der Kunde vertragliche Pflichten – auch Mitwirkungs- und Nebenpflichten (z.B. Beibringung der benötigten Bescheinigungen/Unterlagen, Leistung einer Vorauszahlung, Sicherstellung Zufahrt zum Abladeort u.ä.) nicht rechtzeitig, so ist ASPA-TEC berechtigt, die Lieferfristen und –termine unbeschadet der Rechte aus dem Verzug des Kunden angemessen zu verlängern bzw. hinauszuschieben. Höhere Gewalt oder sonstige bei ASPA-TEC oder deren Vorlieferanten eintretende Umstände, die ASPA-TEC trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, wie beispielsweise Verkehrsstau bei Anlieferung, Streik, Aussperrung, erhebliche Betriebsstörungen, behördliche Massnahmen u.ä., die zu Lieferverzögerungen führen, entbinden ASPA-TEC für die Dauer ihres Vorliegens von der Verpflichtung zur firstgerechten Erfüllung des Vertrages.

4.3 Wird die vereinbarte Lieferfrist respektive der Liefertermin um mehr als 2 Kalenderwochen überschritten, kann der Kunde ASPA-TEC schriftlich eine angemessene Nachfrist anzusetzen. Wird diese Nachfrist aus Gründen die ASPA-TEC zu vertreten hat nicht eingehalten, ist der Kunde berechtigt, die Annahme des verspäteten Teils der Lieferung zu verweigern. Ist ihm eine Teilannahme wirtschaftlich unzumutbar, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und bereits geleistete Zahlungen gegen Rückgabe erfolgter Lieferungen zurückzufordern. Wegen Verspätung der Lieferungen oder Leistung hat der Kunde keine Rechte und Ansprüche ausser den ausdrücklich Vorgenannten. Diese Einschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ASPA-TEC oder seiner Erfüllungsgehilfen.

4.4 ASPA-TEC ist zu Teillieferungen berechtigt.

5. Gefahrübergang, Versendung und Annahme
5.1 Ohne anderslautende Vereinbarung (insbesondere die Anwendung von Incoterms 2010), geht die Gefahr des Unterganges, Verlustes oder der Beschädigung der Ware mit Übergabe an den Transportführer spätestens jedoch mit Verlassen des Werks oder Lager auf den Kunden über. Im Falle der vereinbarten Abholung der Ware durch den Kunden geht die Gefahr mit deren Bereitstellung zur Abholung auf diesen über.

5.2 Wird die Auslieferung der Ware aus einem Grund, den der Kunde zu vertreten hat verzögert, ist ASPA-TEC berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden nach billigem Ermessen einzulagern und die Ware in Rechnung zu stellen. Die Gefahr geht in diesem Falle vom Zeitpunkt der dem Kunden mitgeteilten Auslieferungsbereitschaft auf den Kunden über. Das Datum der Auslieferungsbereitschaft gilt diesfalls als Datum der Aus-lieferung an den Kunden.

5.3 ASPA-TEC schliesst grundsätzlich eine Transportversicherung ab. Bei Versand der Ware mittels Spediteur oder Frachtführer ist der Kunde verpflichtet, bei erkennbaren Mängeln zur Rechtswahrung gegenüber dem Spediteur oder Frachtführer ein von diesem zu unterzeichnendes Protokoll zu erstellen, aus welchem sich die genauen Mängel ergeben. Ferner ist der Kunde verpflichtet, ASPA-TEC unverzüglich unter Beifügung einer Kopie des Schadensprotokolls Mitteilung zu machen. Bei nicht sofort erkennbaren Transportschäden beträgt die Anzeigefrist 5 Arbeitstage seit Wareneingang. Keinesfalls ist die Ware an ASPA-TEC zurückzusenden.

5.4 Die Rücknahme der Verpackung bedarf einer besonderen Vereinbarung, soweit die Rücknahme nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften erfolgen muss.

6. Sonderanfertigungen und Warenretouren
6.1 Bei kundenspezifischen Sonderanfertigungen sind Mehr- oder Mindermengen bis zu 5% für den Kunden mit entsprechender Änderung des Gesamtpreises bindend. ASPA-TEC ist zur Rücknahme von mangelfreien Sonderanfertigungen nicht verpflichtet.

6.2 ASPA-TEC behält sich ohne anderslautende Vereinbarung für alle Angebotsunterlagen, Zeichnungen/Pläne, Modelle, spezifischen Werkzeuge sowie weitere technischen Unterlagen das alleinige Urheber- und Eigentumsrecht vor. Diese Unterlagen dürfen nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden.

6.3 Generell sind Warenrückgaben gegen Gutschrift nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von ASPA-TEC möglich. Diesfalls hat die Retournierung der originalverpackten neuwertigen Ware innerhalb von 3 Werktagen nach Zustimmung durch ASPA-TEC und auf Kosten und Gefahr des Kunden zu erfolgen. ASPA-TEC stellt dem Kunden eine Gutschrift von grundsätzlich 80% des Warenpreises exklusive allfälliger Versand- und Frachtkosten aus.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1 ASPA-TEC bleibt Eigentümerin der Ware (Vorbehaltsware), bis zur vertragskonformen Zahlung des Kaufpreises durch den Kunden. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

7.2 Der Kunde ist grundsätzlich verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums von ASPA-TEC erforderlich sind, mitzuwirken; insbesondere ermächtigt er ASPA-TEC mit Abschluss des Vertrages, die Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehalts in öffentlichen Registern, Büchern oder dergleichen gemäss den betreffenden Landesgesetzen vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von ASPA-TEC hinzuweisen und ASPA-TEC unverzüglich zu benachrichtigen.

8. Mängelansprüche
8.1 Der Kunde hat die Lieferungen und Leistungen einschliesslich der Lieferung fehlerhaften Mengen oder der Lieferung anderer als die bestellten Waren zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Ohne Mängelrüge innert 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Waren, gelten die Lieferungen und / oder Leistungen als genehmigt. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen.

8.2 Für Fabrikations- und Materialfehler der Ware beträgt die Gewährleistungsfrist gemäss Art. 210 Abs. 1 ORZGB zwei Jahre nach Warenübernahme durch den Kunden. Die Frist beträgt fünf Jahre, soweit die Mängel der Ware, welche bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert worden ist, die Mangelhaftigkeit des Werkes verursacht hat (Art. 210 Abs. 2 ORZGB).

8.3 Die Gewährleistung von ASPA-TEC besteht nicht für die Verschlechterung oder den Untergang der Waren nach Gefahrtragung, es sei denn, die Verschlechterung oder der Untergang beruht auf einem bereits vor Gefahrenübergang vorliegenden Mangel. Für die Folgen unsachgemässer Behandlung der Waren nach Gefahrübergang, bei unsachgemässer und ungeeigneter Verwendung und/oder Lagerung sowie fehlerhafter Verarbeitung der gelieferten Waren. Werden Änderungen an den gelieferten Waren vorgenommen, Materialien ausgewechselt oder verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen entfällt die Gewährleistung von ASPA-TEC ebenfalls.

8.4 Bei Vorliegen eines Mangels wird ASPA-TEC nach ihrer Wahl Nacherfüllung entweder durch Ersatzlieferung oder durch Nachbesserung leisten. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte (Wandelung / Minderung) zu. Weitere Ansprüche sind nach Massgabe von Ziffer 9 ausgeschlossen.

8.5 ASPA-TEC trägt dabei alle die mit der Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Rücknahme der Ware entstehenden direkten Kosten wie Transport-, Demontage-, Montage- sowie Materialkosten.

9. Allgemeine Haftungsbeschränkung
9.1 Soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist, haftet ASPA-TEC wegen Verletzung vertraglicher und ausservertraglicher Pflichten sowie Nebenpflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei der Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung, nur bei Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dabei ist die Haftungssumme auf die Kauf- respektive Werklohnsumme begrenzt. Ins-besondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden.

9.2 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und für Personenschäden oder Schäden nach dem Produkthaftpflichtgesetz. Im Übrigen gilt diese Haftungsbeschränkung nicht, soweit ihr zwingendes Recht entgegensteht.

10. Datenschutz / Datensicherheit
10.1 Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen gespeichert und bei der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen sowie zur Lieferung und Leistungserbringung eingeschaltete Drittunternehmen weitergegeben. Alle Kundendaten werden vertraulich behandelt. ASPA-TEC ist berechtigt, die Kundendaten zum Zwecke der Kreditprüfung und Bonitätsüberwachung im Rahmen eines Datenaustausches an ein Prüfunternehmen zu übermitteln.

11. Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel
11.1 ASPA-TEC und der Kunde vereinbaren als ausschliesslichen Gerichtsstand den Sitz von ASPA-TEC in CH-5313 Klingnau.

11.2 Alle Rechtsbeziehungen zwischen ASPA-TEC und dem Kunden unterstehen ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkauf (CISG).

11.3 Sollten einzelne der Bestimmungen in diesen AGB unwirksam sein oder werden, so soll an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine solche Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beidseitigen Interessen am nächsten kommt.

​Datum der Allgemeinen Vertrags- und Lieferbedingungen, 11.10.2018